Behandlungskosten Naturheilkunde:
Heilpraktikerleistungen sind privat zu bezahlen. Den aktuellen Honorarsatz erfragen Sie bitte telefonisch ode per Mail.
Eine Kostenbeteiligung gesetzlicher Krankenkassen ist derzeit nicht gegeben.
Patienten mit einer privaten Krankenversicherung, Beihilfeversicherte oder Patienten mit privater Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen erhalten eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Diese werden je nach Versicherung anteilig oder ganz von den Krankenversicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung.
Behandlungskosten Osteopathie:
Für die Übernahme der anfallenden Behandlungskosten für osteopathische Behandlungen besteht keine einheitliche Regelung.
Eine Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich mittlerweile anteilig an den Behandlungskosten für Osteopathie von Kindern und Erwachsenen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Durch die Mitgliedschaft und Zertifizierung der unten genannten Verbände trifft dies auf meine Praxis zu.
Osteopathie kann vom Arzt auf einem Privatrezept verordnet werden. Dieses Rezept ist Voraussetzung zur Abrechnung bei den gesetzlichen Kassen.
Die Art und Höhe der Beteiligungen sind allerdings ständigen Änderungen unterworfen. Daher fragen sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach der aktuellen Kostenerstattung für Kinder und Erwachsene.
Haben Sie eine private Zusatzversicherung oder sind Sie Privat versichert, kann Ihre osteopathische Behandlung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet werden. Dafür benötigen Sie KEIN Rezept.
Die von vielen gesetzlichen Krankenkassen gefordete Zertifizierung für Osteopathie besteht bei:
Sie finden mich auch in den Therapeutenlisten des o.g. Verbands.